Brandschutz zu Silvester

In der Silvesternacht verwandeln sich deutsche Städte in ein buntes Durcheinander aus Raketen, Knallern und lautem Getöse.

Um diese Nacht ausgiebig genießen zu können, sollte man trotz allem nicht vergessen: Silvesterknaller und Raketen sind Sprengstoff und daher stets mit Vorsicht zu behandeln. Besonders Jugendliche zeigen sich hier oft leichtsinnig und müssen dann bittere Konsequenzen tragen.

Daher sollten Sie die nachfolgenden Tipps beachten:

  • Zur Silvesternacht brennbare Gegenstände wie Pflanzen und Möbel von Balkonen und Terrassen entfernen. Fenster und Türen unbedingt geschlossen halten.
  • Feuerwerkskörper stets an einem sicheren Ort lagern und auch nicht während der Silvesternacht am Körper tragen.
  • Böllerzeit: Niemals auf Häuser, Fenster, Tiere oder gar Menschen zielen und auch nicht einfach „ins Blaue“ werfen! Das Zünden von Böllern, Raketen und ähnlichem ist in bestimmten Gegenden untersagt: so z. B. in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen oder Heimen.
  • Mit Ausnahme von Tischfeuerwerk ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern in geschlossenen Räumen verboten. Auch beim Bleigießen und Tischfeuerwerk auf feuerfeste Unterlage achten.
  • Immer die Gebrauchsanweisung des Herstellers beachten.
  • Nach dem Zünden den Sicherheitsabstand einhalten. Leuchtraketen nicht in der Hand starten, besser: leere Flaschen verwenden.
  • Raketen, Böller und andere Feuerwerkskörper nur im Freien zünden, nicht von Balkon oder Terrasse starten.
  • Das Tragen eines Gehörschutzes (Ohrenstöpsel o. Ä.) beugt Dauerschädigungen wie Tinnitus und Trommelfellriss durch Böller vor. Vor allem das empfindliche Kinderohr ist in dieser Nacht sehr gefährdet.
  • Niemals auf Feuerwerkskörper Marke Eigenbau zurückgreifen!
  • Achten Sie auch beim Kauf von Raketen und Silvesterknallern auf das BAM-Prüfzeichen:Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser kühlen und steril abdecken.
    • BAM-PI: Kleinstfeuerwerk: Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Knallerbsen (ganzjährig im Verkauf, ab 12 Jahren)
    • BAM-PII: Silvesterfeuerwerk: Raketen, Fontänen, Batterie- sowie Kombinationsfeuerwerk und Knallern. (Verkauf vom 29.12.-31.12.2013, ab 18 Jahren)

Quelle: MarktJagd

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